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Gebiet der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft die Verwendung einer stabilisierten
Chlorit-Lösung zur
Inhibierung von Antigen-spezifischen Immunantworten. Die stabilisierte
Chlorit-Lösung
inhibiert Antigen-spezifische Immunantworten durch die Verhinderung
einer Antigen-Präsentation
durch Antigen-präsentierende
Zellen. Die stabilisierte Chlorit-Lösung
ist deshalb verwendbar für
die Behandlung von Krankheiten, die durch unerwünschte oder unangemessene Antigen-spezifische
Immunantworten verursacht oder damit verknüpft sind, darunter beispielsweise
Autoimmun-Erkrankungen, Hepatitis B und C, chronische Hepatitis,
chronische obstruktive Lungenerkrankung, systemischer Lupus erythemotodes,
und zur Vermeidung einer Abstoßung
von Organtransplantaten und transplantierten Geweben durch die Patienten
(Transplantat-Wirt-Erkrankung). Die stabilisierte Chlorit-Lösung ist
außerdem
geeignet zur Behandlung von Lymphomen, spezifisch dem follikulären Non-Hodgkin-Lymphom
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Hintergrund
der Erfindung
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Ein
zu einer Immunantwort gehöriges
Merkmal ist die Erkennung eines (entweder fremden oder eigenen,
aber als fremd wahrgenommenen) Antigens und die nachfolgende Prozessierung
durch das Immunsystem. Typischerweise werden Antigene im Cytoplasma,
im endoplasmatischen Reticulum (ER) und in den Lysosomen von Zellen
(üblicherweise
Makrophagen, dentritischen Zellen und anderen Antigen-präsentierenden Zellen
(APCs)) oder im Serum enzymatisch abgebaut. Das zerstückelte Antigen
wird durch MHC-Moleküle
der Klasse I oder II auf der Oberfläche der APCs präsentiert.
Diese Präsentation
der antigenen Epitope durch die MHC-Moleküle und die nachfolgende Bindung
an den T-Zell-Rezeptor (TCR) einer T-Zelle ist als Antigen-Präsentation
bekannt. Siehe beispielsweise: Rodgers et al., CLINICAL IMMUNOLOGY,
PRINCIPLES AND PRACTICE (RICH): "Antigens
and antigen presentation," Kapitel
7, Seiten 114 bis 131, Mosby, St. Louis, MO (1996), Roitt; ESSENTIAL
IMMUNOLOGY, Blackwell Science, Oxford, England (1997).
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Im
Körper
zirkulierende T-Zellen erkennen ein vom MHC-Molekül (Klasse
I oder II) präsentiertes
Antigen-Epitop (Antigen) und binden daran durch die TCRs auf der
Oberfläche
der T-Zellen. Eine erfolgreiche Anbindung des TCR an die präsentierten
Antigen-Epitope führt
zu einer Ereignis-Kaskade. Beispielsweise können T-Zellen, wenn sie auf
ein durch MHC-Moleküle
auf der Oberfläche
einer APC gebundenes Antigen treffen, grundlegende phenotypische
Veränderungen
durchlaufen, die durch Veränderungen
in der Gen-Expression, Effektor-Funktionen, Sekretionen von Lymphokinen
und, unter geeigneten Umständen,
Zellproliferation charakterisiert sind. Unangemessene Immunantworten
treten jedoch in vergleichbarer Weise auf und können zu einer ungewünschten
T-Zell-Proliferation, unerwünschter
Lymphokin-Sekretion und einem Zustand von Autoimmunität führen.
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Im
Verlauf einer normalen Immunantwort muss der TCR erst einmal in
der Lage sein, das präsentierte Antigen
zu erkennen und daran zu binden. Es ist jedoch anzunehmen, dass
mehr als eine einfache Anbindung des Antigens erforderlich ist,
um die oben beschriebene Ereignis-Kaskade in Lauf zu setzen. Es
wird daher angenommen, dass ein auf der APC vorhandener Ligand mit
einem costimulatorischen Rezeptor auf der T-Zelle reagieren muss,
um eine Lymphozyten-Aktivierung in Gang zu setzen. Insbesondere
interagiert das B7-Molekül
auf der Oberfläche
der APC mit ihrem Gegenrezeptor auf der T-Zelle, CD28, einem Molekül, das einen Teil
des TCRs bildet. Siegel et al., CLINICAL IMMUNOLOGY, PRINCIPLES
AND PRACTICE (RICH): "Signal Transduction
and T lymphocyte activation," Kapitel
12, Seiten 192 bis 216, Mosby, St. Louis, MO (1996). Siehe auch
Roitt, a. a. O. auf den Seiten 169 bis 170.
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Eine
der stärksten
Immunantworten wird als allogene Antwort bezeichnet, bei der sich
das Immunsystem gegen nicht-eigene MHC Alloantigene richtet. Diese
Art Reaktivität
wird beispielsweise bei der Abstoßung von nicht-eigenen Transplantaten
wie beispielsweise transplantierten Organen beobachtet, und natürlich ist sie
in solchen Situationen unerwünscht.
Berichtete Mechnismen von Immunsuppression, die durch Interferenz mit
einer Allo-Erkennung wirken (d. h. durch Verarmung an Transplantations-Antigen bzw. dessen
Entzug, Inhibierung der APC-Funktion, Blockade von Oberflächen-Rezeptor-/Corezeptor-Molekülen etc.)
sind jedoch bei der Verhinderung oder der Verringerung der Intensität einer
allogenen Antwort wegen ihrer toxischen Nebeneffekte und ihrer Kurzzeit-Aktivität nicht
wirksam. RICH supra in "Concepts
and challenges in solid organ transplantation," Kapitel 104, Seiten 1593 bis 1607.
Darüber
hinaus gibt es keine berichteten Behandlungsvorschriften, die die
Blockierung der B7/CD28 Costimulations-Interaktion blockieren würden.
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Das
Immunsystem der meisten Säuger
ist in der Lage, in angemessener Weise eigene und fremde Antigene
zu erkennen und darauf zu reagieren. Das Phänomen, dass das Immunsystem
nicht auf eigene Antigene antwortet bzw. reagiert, wird als immunologische
Toleranz bezeichnet. Triplett, J. Immunol. 86: 505–510, (1962).
Die Toleranz gegenüber
eigenen Antigenen bricht jedoch manchmal zusammen, was Autoimmunität hervorruft,
wobei T- oder B-Zellen (oder beide) wie auch verschiedene Cytokine
eines Säugers
gegen die Antigene der eigenen Gewebe des Säugers reagieren und diese zerstören. Außerdem zeigen
Säuger
häufig
eine unangemessene Immunantwort auf fremde Antigene, was eine Überstimulation
oder Überaktivierung
des Immunsystems verursacht, und dies wiederum führt zu einer Zerstörung von
normalem, gesundem Gewebe.
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Diese
Autoimmun-Antworten und unangemessenen Immunantworten sind für eine Anzahl
systemischer Immunerkrankungen verantwortlich, darunter Myasthenia
gravis, systemischer Lupus erythematodes, Serumkrankheit, Diabetes
Typ I, rheumatoide Arthritis, juvenile rheumatoide Arthritis, rheumatisches
Fieber, Sjörgen
Syndrom, systemische Sclerose, Spondylarthropathien, Lyme-Krankheit,
Sarkoidose, Autoimmun-Hämolyse,
Autoimmun-Hepatitis, Autoimmun-Neutropenie, pluriglanduläre Autoimmun-Erkrankung, autoimmune Schilddrüsenerkrankung,
Multiple Sclerose, entzündliche
Darmerkrankung, Colitis, Morbus Crohn, chronisches Ermüdungssyndrom
(CFS) und dergleichen.
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Ein
wichtiger Faktor bei Autoimmun-Erkrankungen ist das Vorhandensein
von gegen körpereigenes Gewebe
oder körpereigene
Antigene gerichteten T-Zellen. Wenn ein Antigen (oder körpereigenes
Antigen) von einer APC präsentiert
wird, binden diejenigen T-Zellen, die diese anti-körpereigenen
Rezeptoren besitzen, an das präsentierte
anigene Epitop und beginnen zu differenzieren und sich zu vermehren,
bis sie schließlich
das Antigen (oder das körpereigene
Antigen) zerstören.
Davis, Annu. Rev. Biochem., 59: 475 (1990). Verschiedene Mechanismen
sind vorgeschlagen worden, um gegen körpereigene Strukturen gerichtete
T-Zellen an der Differenzierung zu hindern. Ein Mechanismus ist
klonale Anergie, bei der es sich um die funktionelle Inaktivierung einer
T-Zelle handelt. Schwartz in Rich, supra, "Mechnisms of Autoimmunity," Kapitel 69, Seiten
1053 bis 1061. Die anerge T-Zelle ist nicht in der Lage, IL-2, ein
für die
T-Zell-Proliferation
notwendiges Cytokin, zu exprimieren. Demzufolge kann die T-Zelle
nicht proliferieren und ist nicht in der Lage, Symptome einer Autoimmun-Erkrankung
zu verursachen.
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Konventionelle
Methoden zum Bekämpfen
von Autoimmun-Antworten regulieren die Immunantwort dadurch herunter,
dass die T-Zell-Proliferation nach der Antigen-Präsentation
verhindert oder inhibiert wird. Diese Methoden versuchen, die Bildung
und Expansion von cytotoxischen T-Zellen nach der Antigen-Präsentation
und der Freisetzung von Cytokinen (IL-1, IL-2, TNF etc.) zu verhindern.
Beispielsweise ist bekannt, dass Cyclosporin A die Proliferation
von T-Zellen nach einer Antigen-Präsentation
dadurch verhindert, dass die Erzeugung von IL-2 blockiert wird.
Verfahren zum Modulieren der Immun-Antwort, bei denen versucht wird,
die Produktion von stimulierten T-Zellen nach der Antigen-Präsentation
zu stören,
erfordern charakteristischerweise die Verabreichung einer großen Menge
an Therapeutikum, was unerwünschte
toxische Nebeneffekte verursachen kann.
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Außerdem reicht,
während
die Expansion von gegen körpereigene
Strukturen gerichteten T-Zellen notwendig für einige Autoimmun-Erkrankungen
ist, ihre Präsenz
allein nicht aus, um alle Autoimmun-Antworten zu verursachen. Schwartz,
a. a. O. bei 1055. Zum Beispiel ist die polyklonale B-Zell-Aktivierung
ein übliches
Merkmal von systemischem Lupus erythematodes. Klinman et al., J.
Exp. Med., 165: 1755 (1987). Außerdem
ist das Vorhandensein von Autoantikörpern bei organspezifischen
Autoimmun-Erkrankungen nicht ungewöhnlich. Bernard et al., Diabetes,
41: 40 (1992). Ausschließlich
eine gegen körpereigene
Strukturen gerichtete T-Zell-Proliferation zu verhindern, kann daher
bei der Behandlung vieler Autoimmun-Erkrankungen wirkungslos sein.
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Es
gibt andere Umstände
oder Zustände
als Autoimmun-Erkankungen, bei denen eine Immun-Antwort nicht notwendig
ist oder wobei es wünschenswert
ist, die Immun-Antwort bis zu einem gewissen Ausmaß zu unterdrücken. Allergische
Reaktionen auf Antigene und übermäßige Entzündungsreaktionen
sind Beispielfälle,
in denen das Immunsystem eine unangemessene Immunantwort initialisiert
hat. Eine chronische virale Infektion mit einem Hepatitisvirus,
beispielsweise Hepatitis B oder C, ist ein Beispielfall, bei dem
eine übermäßige immunologische
reaktive Entzündung
eine Endstadium-Funktionsstörung der
Leber und Krankheiten wie Zirrhose und Hepatome verursacht. Die
Abstoßung
von transplantierten Organen und Transplantat-Gewebe ist ein anderes
Beispiel. Darüber
hinaus kann das transplantierte Organ oder Transplantatgewebe manchmal eine
Transplantat-Wirt-Reaktion hervorrufen, wobei die Zellen des transplantierten
Gewebes oder Organs Mittler für
eine Immunantwort gegen gesunde Wirtszellen sind.
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Im
Falle von Organ- und Gewebetransplantaten ist es nicht günstig, eine
Immunantwort gegen die fremden Antigene des transplantierten Organs
oder Gewebes zu initialisieren. In diesen Fällen muss das Immunsystem eine
immunologische Toleranz gegenüber
den fremden Antigenen entwickeln. In vergleichbarer Weise muss das
Immunsystem des transplantierten Organs oder Transplantat-Gewebes
ebenfalls eine Toleranz gegenüber
Wirts-Antigenen entwickeln. Auf dem Gebiet der Organ- und Gewebetransplantation
kann die zelluläre
Immunantwort des Empfängers
auf das fremde Gewebe mit cytotoxischen Mitteln unterdrückt werden,
die das lymphatische System und andere Teile des erythropoietischen
Systems beeinträchtigt.
Die Annahme von transplantiertem Gewebe wird jedoch durch die Toleranz
des Empfängers
gegenüber
diesen cytotoxischen Chemikalien beschränkt, von denen viele Antitumormitteln (antiproliferativen
Agentien) ähnlich
sind. Gleichermaßen
liegt dann, wenn cytotoxische antimikrobielle Mittel, insbesondere
antivirale Medikamente eingesetzt werden oder wenn cytotoxische
Arzneimittel für
die Therapie von Autoimmun-Erkrankungen, beispielsweise bei der
Behandlung von systemischem Lupus erythematodes eingesetzt werden,
eine ernst zu nehmende Beschränkung
in den toxischen Wirkungen gegenüber
dem Knochenmark und den erythropoietischen Zellen des Körpers. Eine
weitere Beschränkung
ist die Unfähigkeit
der cytotoxischen Agentien, eine immunologische Toleranz gegenüber den
fremden Antigenen zu induzieren.
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Toxische
Nebeneffekte auf normale Gewebe und Zellen können auch die Wirksamkeit der
meisten Formen nicht-chirurgischer Krebstherapie, beispielsweise
Bestrahlung von außen
und Chemotherapie, wegen der begrenzten Spezifität der Anwendungsmöglichkeiten
dieser Behandlungen für
Krebszellen beschränken. Diese
Beschränkung
ist auch dann von Bedeutung, wenn Antitumor-Antikörper eingesetzt
werden, um toxische Agentien wie Isotope, Drogen und Toxine an Orte
zu führen,
an denen sich Tumoren befinden, weil die Antikörper als systemische Agentien
auch in sensitive zelluläre
Kompartimente zirkulieren, beispielsweise das Knochenmark. Bei Verletzungen
durch akute Bestrahlung gibt es eine Zerstörung von lymphatischen und
erythropoietischen Kompartimenten, was ein hauptsächlicher
Faktor für
die Entwicklung von Septikämie
bzw. Sepsis und nachfolgenden Tod ist.
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Viele
verschiedene Versuche wurden unternommen, um einen Organismus vor
den Nebenwirkungen von Strahlung oder toxischen Chemikalien zu schützen. Ein
Weg ist der, Knochenmarkszellen zu ersetzen, nachdem diese geschädigt wurden.
Ein anderer ist der, einen chemischen Blocker zu injizieren, der
um den Wirkungsort des toxischen Medikaments kompetitiert.
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Neta
et al. (J. Immunol. 136: 2483–2485,
1986) zeigten, dass eine Vorbehandlung mit rekombinantem Interleukin-1
(IL-1) Mäuse
in dosierungsabhäniger
Weise vor den tödlichen
Effekten einer äußeren Bestrahlung
schützt,
wenn das IL-1 20 Stunden vor der Bestrahlung verabreicht wurde.
Andere Studien haben die Brauchbarkeit anderer Cytokine bei der
Linderung der toxischen Nebenwirkungen von Strahlungstherapie und Chemotherapie
gezeigt. Es ist jedoch nicht berichtet worden, dass die Verhinderung
der Sekretion von Cytokinen und/oder die Inhibierung einer Antigen-Präsentation
in antigenpräsentierenden
Zellen (Makrophagen, dendritischen Zellen etc.) nützlich (oder
unnütz)
für die
Linderung dieser Nebeneffekte wäre.
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Eine
konventionelle Immunsuppression ist bei der Behandlung der Abstoßung von
Organ- und Gewebetransplantaten ebenfalls unwirksam. Erstens zeigen
die meisten Immunsuppressiva, beispielsweise antiproliferative Mittel
und Corticosteroide, eine geringe immunsuppressive Wirksamkeit.
Zweitens können übermäßige Mengen
an Immunsuppressiva, beispielsweise dem monoklonalen Antikörper OKT3,
toxische Wirkungen gegenüber
T- und B-Zellen hervorrufen, was zur Entwicklung von okkulten viralen
Infektionen in lymphatischen Zellen oder von neoplastischen Krankheiten
solcher Zellen führt.
Drittens resultieren toxische Effekte gegenüber Organen, die nicht zum
Immunsystem gehören,
aus der Verabreichung von großen
Dosen immunsuppresiver Mittel wie Cyclosporin.
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Die
Antigen-Präsentation
auf APCs hat auch die Wirkung, dass T-Helferzellen dazu stimuliert
werden, B-Zellen dabei zu „helfen", zu proliferieren
und anschließend
zu differenzieren. Nach jeder Teilung dürfen sich B-Zellen, die Antigen
mit höherer
Affinität
binden, wiederum teilen; diejenigen B-Zellen, deren Immunglobulin unverändert bleibt
oder die eine geringere Affinität
haben, dürfen
sterben. B-Zellen proliferieren deshalb anfänglich, und dann differenzieren
sie zu Plasmazellen, die Immunglobulin sezernieren, das durch die
Ig-Unterklassen bezeichnet wird. Typischerweise sezernieren B-Zellen
zuerst IgM, gefolgt von IgG, IgA und IgE. Wenn B-Zellen fortgesetzt
proliferieren, ohne zu differenzieren, könnten sie die Entwicklung einer
lymphoproliferativen Erkrankung, beispielsweise eines Lymphoms,
bewirken. Gause in Rich, a. a. O., Kapitel 113, Seiten 1745 bis
1767.
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Das
follikuläre
Non-Hodgkins-Lymphom (non-HIV) ist eines der häufigsten Lymphome in den Vereinigten
Staaten. Annähernd
40000 neue Fälle
von Lymphocyten-Lymphomen
werden jährlich
diagnostiziert, bei einer geschätzten
Sterblichkeitsrate von 19000. Ries et al., Cancer Statistics Review
1973 bis 1988, National institutes of Health Publ. 91-2789, Washington,
DC, 1991, National Cancer Institute. Das follikuläre Lymphom entwickelt
sich relativ langsam über
die Zeit und erfordert wenig Therapie, ausgenommen dann, wenn es
dem Patienten Beschwerden bereitet oder eine lebensbedrohliche Komplikation
entwickelt. Obwohl es in die weniger schwer wiegende Lymphom-Kategorie
fällt,
kann das follikuläre
Lymphom unter den gegebenen derzeitigen therapeutischen Erwägungen nicht
geheilt werden und ist schließlich
insgesamt tödlich.
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Im
Jahre 1981 wurde die erste Behandlung eines Patienten mit antiidiotypischem
Antikörper,
hergestellt aus des Patienten eigenem B-Zell-Lymphom, durchgeführt. Miller
et al. N. Engl. J. Med., 306: 517 (1982). Vor mehr als zehn Jahren
setzten Forscher monoklonare antiidiotypische Antikörper für die Behandlung
des follikulären
Lymphoms ein. Diese Forschung führte
zu dem Ergebnis, dass Lymphome in direktem Verhältnis zum Anteil der T-Zellen,
die innerhalb des Lymphoms coexistierten, auf die antiidiotype Therapie
reagierten. Diese Ergebnisse legten nahe, dass die malignen B-Zellen
in gewisser Weise mit T-Zellen interagierten und dass die antiidiotypischen
Antikörper
auf irgend eine Weise entweder die Wachstumsbedingungen der Lymphom-Zellen
oder die T-Zell-Immunantwort gegen die B-Zellen veränderten.
Eine antiidiotypische Therapie wurde jedoch nicht eingeführt, weil
aufgrund der Tatsache, dass die antiidiotypischen Antikörper aus
des Patienten eigenen B-Zellen (die die inhärente Möglichkeit zur Modifikation
ihrer Struktur besitzen) hergestellt sind, die B-Zell-Tumoren ebenfalls
die Fähigkeit
haben, ihre Antigen-Bindungsstelle (d. h. ihre Idiotypie) somatisch zu
verändern,
was sie für
eine antiidiotypische Therapie unzugänglich macht. Gause, a. a.
O., Kapitel 113, Seiten 1745 bis 1767.
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In
jüngerer
Zeit hat man dendritische Zellen, die mit Lymphom vom idiotypischen
Typus (tumorspezifischem Immunglobulin) inkubiert worden waren,
dazu verwendet, um Patienten gegen ihr eigenes follikuläres Lymphom
zu immunisieren. Hier wurden den Patienten dendritische Blutzellen
entnommen, mit ihrem eigenen tumorspezifischen Antikörper inkubiert
und dem Patienten wieder injiziert. Eine wesentliche Anzahl von
Patienten reagierte mit einer Schrumpfung ihrer Tumoren nach der
Injektion, was anzeigte, dass die dendritischen Zellen eine T-Zell-Antwort
gegen die malignen B-Zellen induzierten. Diese Beobachtungen legen
nahe, dass das follikuläre
Lymphom einer immunologischen Manipulation zugänglich ist.
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Eine
der pathogenen Schädigungen
innerhalb der Entwicklung des follikulären Lymphoms umfasst die Prozessierung
und/oder Präsentation
von Makrophagen-Antigen. Trotz der zahlreichen Behandlungsvorschriften
für das
follikuläre
Lymphom und trotz der jüngsten
Erfolge bei Tumor-Biotherapie-Untersuchungen hat es keine signifikanten
Verbesserungen bei der Behandlung von Lymphomen gegeben. A. a. O
bei 1763. Darüber hinaus
ist es bisher unbekannt gewesen, ein Lymphom durch die Regulation
der Antigen-Präsentation
in APCs zu behandeln.
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Die
Verhinderung einer unangemessenen Immunantwort und die Verhinderung
und/oder Vermeidung einer Antigen-Präsentation hat den Nachteil,
dass sie die Fähigkeit
des Immunsystems zur Abwehr von Infektionen verringert, auch wenn
sie Vorteile bietet, indem man Besserungen bei Autoimmun-Erkrankungen,
allergischen Reaktionen, Transplantat-Abstoßungen etc. erzielt. Dementsprechend
werden bekannte Therapien für
die Immunsuppression zur Abwehr anderer Infektionen häufig zusammen
mit der Verabreichung von Mitteln durchgeführt, die Phagocytose-Aktivität von Fresszellen
wie Makrophagen, Monozyten und polymorphomononucleären Zellen
(PMNs), stimulieren. Es gibt keine bekannten Therapien, die in der
Lage sind, eine Antigen-spezifische Immunantwort zu unterdrücken, während gleichzeitig
die Phagocytose-Aktivität
stimuliert wird.
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Kürzlich wurde
postuliert, dass ein wichtiger Bestandteil der Fähigkeit des Körpers zur
Steuerung der Dauer und des Schweregrads der Entzündungsreaktion,
die die Makrophagen-Aktivierung während einer Immunantwort begleitet,
das Vorhandensein von Makrophagen ist, die „alternativ aktiviert" sind. Stein et a.,
(J. Exp. Med. 176: 287 (1992)). Anders als die „klassische" Makrophagenaktivierung,
die durch Interferon-γ TNF-α, IL-12 oder
bakterielle Lipopolysaccharide induziert wird, wird der alternative
Reaktionsweg durch IL-4, IL-10 oder IL-13 induziert und ist durch
die Expression des AMAC-1-Gens, das MIP-4-Protein (Makrophagen-Entzündungsprotein-4)
produziert, und eine verringerte Sekretion von proinflammatorischen
Cytokinen charakterisiert. Siehe Kodelja et al., J. Immunol. 160:
1411 (1998); Schebesch et al., Immunology 92: 478 (1997). Es konnte
gezeigt werden, dass alternativ aktivierte Makrophagen aktiv die
mitogen-mediierte Lymphocyten-Proliferation inhibieren. Man nimmt
an, dass der alternative Reaktionsweg der Makrophagen-Aktivierung als
solcher als wichtiger Modulator der proinflammatorischen Makrophagen-Reaktion
wirkt. Es ist in der Tat postuliert worden, dass alternativ aktivierte
Makrophagen eine Schlüsselrolle
bei der Verringerung von Entzündungen
in allergischen Erkrankungen und Autoimmun-Erkrankungen spielen könnten.
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Wässrige Lösungen einer
chemisch stabilisierten Chlorit-Lösung, die intravenös verabreicht
werden können,
sind bekannt. Auch von anderen chlorhaltigen Lösungen weiß man, dass über ihre
medizinische Verwendung berichtet wurde. Beispielsweise offenbart
das Patent der Vereinigten Staaten Nr. 5,019,402 eine Lösung, die
Chlordioxid oder eine Chlordioxid-freisetzende Mischung eines Chlorits,
einen schwachsauren Puffer und ein hitzeaktiviertes Saccharid enthält und die
man für
die Sterilisation ex vivo von gelagerten Blutkomponenten verwenden
kann. Es ist jedoch bemerkenswert, dass dieses Verfahren ungeeignet
für die
Verwendung im Zusammenhang mit Blutprodukten ist, die rote Blutkörperchen
enthalten, d. h. von Leukocyten, Blutplättchen, Coagulationsfaktoren
und Globulinen. Im Gesamtblut tritt eine entsprechende desinfizierende
Wirkung nicht auf, wahrscheinlich weil die roten Blutkörperchen
schneller vom Chlordioxid angegriffen werden als die Mikroorganismen,
die getroffen werden sollen.
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Die
DE-OS 32 13 389 , das US-Patent
Nr. 4,507,285 und das US-Patent Nr. 4,296,103 beschreiben chemisch
stabilisierte Chlorit-Matrices, die sich für externe oder orale therapeutische
Verwendung eignen. Neben verschiedenen bakteriellen Infektionen
kann die externe Behandlung von Virusinfektionen wie solchen mit Herpes simplex
oder Herpes zoster auf diese Weise möglich sein. Diese Dokumente
berichten jedoch nicht die Verwendung dieser Chlorit-Matrices für die intravenöse Verabreichung
zur Inhibierung einer Antigen-spezifischen Immunantwort.
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Das
europäische
Patent
EP 0 200 157 und
das Patent der Vereinigten Staaten Nr. 4,725,437 beschreiben weiterhin
Lösungen
einer chemisch stabilisierten Chlorit-Lösung
für die
intravenöse
und perioperative Verabreichung. Es hat sich erwiesen, dass das
Mittel wirksam bei der Behandlung von Infektionen durch Candida albicans
ist. Aus der
EP 0 200 157 ist
es bekannt, solche stabilisierte Chlorit-Matrices für die intravenöse und/oder
lokale Darreichung in Fällen
infektiöser
Zustände
einsetzen, die durch Parasiten, Pilze, Bakterien, Viren und/oder
Mycoplasten ausgelöst
werden. Man nimmt an, dass die Wirkung über eine Phagocyten-Stimulation
erfolgt, die durch eine einzige wirksame Verabreichung des Chlorit-Komplexes
kurz nach der Infektion erreicht wird. Herabregelung einer Immunantwort
und Inhibierung von Antigen-spezifischen Immunantworten sind in
diesen Veröffentlichungen
nicht beschrieben; stattdessen sollte das postulierte Wirkprinzip über Phagocyten-Stimulation
zur entgegengesetzten Vorhersage führen.
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Es
ist daher erkennbar, dass neue Verfahren zur Modifizierung der Immunanwort
außerordentlich
wünschenswert
sind. Insbesondere ist es in hohem Maße zu wünschen, neue Verfahren zur
Behandlung von Krankheiten, die mit unangemessener Antigen-Präsentation
verbunden sind wie Autoimmun-Krankheiten, Transplantat-Abstoßung und
systemischer Lupus erythemotodes, und zur Behandlung von Krankheiten
aufzufinden, die aufgrund einer unangemessenen Makrophagen-Aktivierung Symptome
chronischer Entzündung zeigen
wie Hepatitis B und C, chronische Hepatitis und chronische obstruktive
Lungenerkrankung. Es ist auch erkennbar, dass Verfahren zum Behandeln
von lymphoproliferativen Erkrankungen durch die Verhinderung einer
Antigen-Präsentation
wünschenswert
sind.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Es
besteht ein Bedürfnis
an der Entwicklung eines Verfahrens zur Inhibierung einer Antigen-spezifischen
Immunantwort durch Inhibierung oder Vermeidung von Antigen-Präsentation,
während
gleichzeitig die Phagocytose-Aktivität stimuliert wird. Es ist daher
Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zum Inhibieren einer Immunantwort
durch teilweise oder vollständig
erfolgendes Blockieren einer Antigen-Präsentation auf Antigen-präsentierenden
Zellen bereitzustellen. Es ist weiterhin Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, die Freisetzung von Cytokinen und die Proliferation stimulierter
T-Zellen durch teilweise oder vollständig erfolgendes Blockieren
der Antigen- Präsentation
auf Antigen-präsentierenden
Zellen zu inhibieren. Zusätzliche
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zum Inhibieren einer
Antigen-spezifischen Immunantwort bereitzustellen, während gleichzeitig
die Phagocytose-Aktivität
stimuliert wird.
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Entsprechend
diesen und anderen Aufgaben der Erfindung wird zur Lösung ein
Verfahren zum Inhibieren einer Immunantwort bereitgestellt, das
die Verabreichung einer für
eine Inhibition wirksamen Menge einer stabilisierten Chlorit-Lösung umfasst,
die eine isotonische Lösung
von 5 bis 100 mMol ClO2- pro Liter Lösung enthält. Das
Verfahren bewirkt eine teilweise oder vollständig erfolgende Blockierung
der Antigen-Präsentation
auf Antigen-präsentierenden
Zellen, darunter unter anderem dendritischen Zellen und Makrophagen.
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Entsprechend
einer zusätzlichen
Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird zur Lösung ein Verfahren zum Inhibieren
einer unangemessenen Immunantwort bereitgestellt, umfassend die
Verabreichung einer für die
Inhibition wirksamen Menge einer Chlorit-Lösung, die eine isotonische
Lösung
von 5 bis 100 mMol ClO2- pro Liter Lösung enthält. Entsprechend
einer weiteren Aufgabe der Erfindung wird ein Verfahren zur Behandlung
einer Autoimmunerkrankung bereitgestellt, das das Inhibieren von
Antigen-Präsentation
in Antigen-präsentierenden
Zellen umfasst. Diese Aufgabe kann dadurch gelöst werden, dass einem Säuger, der
dessen bedarf, eine für
die Inhibition wirksame Menge einer Chlorit-Lösung verabreicht wird, die
eine isotonische Lösung, von
5 bis 100 mMol ClO2- pro Liter Lösung enthält.
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Insbesondere
werden Verfahren zum Behandeln einer Krankheit bereitgestellt, die
ausgewählt
aus der Gruppe ist, welche aus Myasthenia gravis, systemischem Lupus
erythematodes, Serumkrankheit, Diabetes Typ I, rheumatoider Arthritis,
juveniler rheumatoider Arthritis, rheumatischem Fieber, Sjörgen Syndrom,
systemischer Sclerose, Spondylarhtropathien, Lyme-Krankheit, Sarkoidose,
Autoimmun-Hämolyse,
Autoimmun-Hepatitis,
Autoimmun-Neutropenie, pluriglandulärer Autoimmun-Erkrankung, autoimmuner
Schilddrüsenerkrankung,
Multipler Sclerose, entzündlicher
Darmerkrankung, Colitis, Morbus Crohn und chronischem Ermüdungssyndrom
besteht.
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Gemäß einer
zusätzlichen
Aufgabe der Erfindung wird ein Verfahren zur Vermeidung der Abstoßung transplantierter
Organe und Gewebe in einem Säuger
bereitgestellt, umfassend das Inhibieren der Antigen-Präsentation
in Antigenpräsentierenden
Zellen. Diese Aufgabe kann dadurch gelöst werden, dass einem Säuger, der
dessen bedarf, eine inhibitorisch wirksame Menge einer Chlorit-Lösung verabreicht
wird, die eine isotonische Lösung
von 5 bis 100 mMol ClO2- pro Liter Lösung enthält.
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Gemäß einer
anderen Ausgestaltung der Erfindung werden Verfahren zum Behandeln
einer Krankheit, ausgewählt
aus der aus lymphoproliferativer Erkrankung, Hepatitis B, Hepatitis
C, chronischer Hepatitis und chronischer obstruktiver Lungenerkrankung
ausgewählten
Gruppe, bereitgestellt, bei denen einem Patienten, der an dieser
Krankheit leidet, eine therapeutisch wirksame Menge einer wässrigen
Lösung
einer stabilisierten Chlorit-Lösung
verabreicht wird.
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Andere
Gegenstände,
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden detaillierten Beschreibung. Es sollte jedoch klar
sein, dass die detaillierte Beschreibung und die spezifischen Beispiele
ausschließlich
der Erläuterung
dienen sollen, indem sie bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung
angeben, da verschiedene Veränderungen
und Abweichungen innerhalb des Rahmens der Erfindung und der Erfindungsidee
aus dieser detaillierten Beschreibung für einen Fachmann offensichtlich
werden.
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Kurze Beschreibung
der Figuren
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1 illustriert den Mechanismus,
vermittels dessen Antigen-präsentierende
Zellen zur Aktivierung von T-Zellen Antigene präsentieren und eine Immunantwort
hervorrufen oder nicht in der Lage sind, Antigen zu präsentieren,
was zu einer anergen Antwort oder Anergie-Antwort führt.
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2 illustriert den Effekt
der Chlorit-Lösung
der Erfindung bei der Inhibierung der Proliferation von T-Zellen,
ausgelöst
durch dendritische, mit allogener gemischter Lymphocytenreaktion
stimulierte Zellen.
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3 illustriert den Effekt
der Chlorit-Lösung
der Erfindung bei der Inhibierung der Proliferation von T-Zellen,
ausgelöst
durch mit allogener gemischter Leukocytenreaktion stimulierte Monozyten.
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4 illustriert den Effekt
der Chlorit-Lösung
der Erfindung bei der Inhibierung der durch lösliches Antigen induzierten
Proliferation von T-Zellen, ausgelöst durch dendritische Zellen.
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5 illustriert den Effekt
der Chlorit-Lösung
der Erfindung bei der Inhibierung der durch lösliches Antigen induzierten
Proliferation von T-Zellen, ausgelöst durch Monozyten.
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6 illustriert das Verhältnis der
Anzahl von CD14+/CD69+ Zellen/μl über die
Zeit in Patienten, die einer Verabreichung von WF-10 unterworfen
wurden.
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7 illustriert das Verhältnis der
Anzahl von CD14+/TNF+ Zellen/μl über die
Zeit in Patienten, die einer Verabreichung von WF-10 unterworfen
wurden.
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8 illustriert das Verhältnis der
Anzahl von CD3+/CD8+/CD28– Zellen/μl über die
Zeit in Patienten, die einer Verabreichung von WF-10 unterworfen
wurden.
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9 illustriert das Verhältnis der
Anzahl von CD3+/CD8+ Zellen/μl über die
Zeit in Patienten, die einer Verabreichung von WF-10 unterworfen
wurden.
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10 illustriert das Verhältnis dem
Phagocyten-Index als Zellzahl/μl über die
Zeit in Patienten, die einer Verabreichung von WF-10 unterworfen
wurden.
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11 illustriert das Verhältnis der
Anzahl von CD14+/DR+ Zellen/μl über die
Zeit in Patienten, die einer Verabreichung von WF-10 unterworfen
wurden.
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12 illustriert die Abnahme
an Antikörper
gegen doppelsträngige
DNA nach der Behandlung eines Patienten, der an systemischem Lupus
erythematodes litt, mit WF-10.
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Detaillierte
Beschreibung der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung stellt Verfahren zur Inhibierung einer Antigen-Präsentation
in Patienten bereit, die an klinischen Zuständen leiden, welche mit unangemessener
oder übermäßiger Antigen-Präsentation verbunden
sind. Die Verfahren umfassen das Verabreichen einer therapeutisch
wirksamen Menge einer stabilisierten Chlorit-Lösung an den Patienten, die
ausreichend ist, die Antigen-Präsentation
zu unterdrücken
und Symptome zu lindern, die mit den klinischen Zuständen verbunden
sind. Insbesondere sind die Verfahren der Erfindung geeignet zur
Verhinderung der Abstoßung
von Transplantaten und für
die Behandlung von Autoimmun-Erkrankungen, systemischem Lupus erythematodes,
lymphoproliferativen Erkrankungen wie Lymphomen und Erkrankungen,
die mit chronischer Entzündung
einhergehen. Erkrankungen, die mit chronischer Entzündung verbunden
sind, umfassen chronische Hepatitis, Hepatitis B und C, chronische
obstruktive Lungenerkrankung und alle Entzündungen bei Schleimhautkrankheiten
(z. B. Morbus Crohn und Colitis).
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Die
Dosierung der stabilisierten Chlorit-Präparation, die einem Patienten
verabreicht wird, um ein gewünschtes
therapeutisches Ergebnis zu erreichen, hängt von verschiedenen Faktoren
ab, darunter dem Körpergewicht
und dem Geschlecht des Patienten. Verfahren zum Anpassen der Dosierungsvorschriften
unter Berücksichtigung
des Körpergewichts,
des Geschlechts und anderer metabolischer Faktoren sind im Stand der
Technik gut bekannt. Der jeweilige therapeutische Endpunkt, der
erreicht werden soll, ist in Abhängigkeit von
der jeweiligen Pathologie und den Symptomen der behandelten Krankheit
unterschiedlich, aber diese Endpunkte sind auf diesem Gebiet gut
bekannt. Beispielsweise sind sowohl Hepatitis B als auch chronische
persistierende Hepatitis mit Laborbefunden verbunden, die merklich
erhöhte
Werte der Transaminase-Aktivität aufweisen.
Die Wirksamkeit der Behandlung unter Verwendung der Chlorit-Präparation
kann dadurch abgeschätzt
werden, dass man die Werte der Transaminase-Aktivität sowohl
vor als auch nach der Behandlung abschätzt. Ähnlich zeigen Patienten, die
an systemischem Lupus erythematodes leiden, einen höheren Antikörper-Titer
gegen doppelsträngige
DNA, und eine Verringerung dieses Titers in der Folge einer Behandlung
ist ein Anzeichen der Wirksamkeit der Behandlung. Der erfahrene
Fachmann wird jedoch leicht erkennen, dass der klinische Nutzen
häufig
leicht durch die Beobachtung einer allgemeinen Verbesserung des
Zustands bzw. der Symptome, über
die der Patient berichtet, bestätigt
werden kann, ohne dass eine quantitative Messung der klinischen
Reaktion notwendig ist. In vergleichbarer Weise schließt die Abwesenheit
einer messbaren Reaktion bei bestimmten Laborwerten nicht aus sich
heraus das Vorhandensein eines klinisch signifikanten Nutzens aus.
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Im
Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung können Fachleute ohne weiteres
erkennen, dass der Ausdruck "eine
für die
Inhibierung bzw. Unterdrückung
wirksame Menge" eine
Menge an Lösung
angibt, die dann, wenn sie in vivo einer Person verabreicht wird,
eine Unterdrückung
oder Inhibition der Antigen-Präsentation
und dementsprechend eine Inhibition bzw. Unterdrückung der Proliferation von
T-Zellen mit sich bringt. Eine therapeutisch wirksame Menge der
Lösung
ist diejenige Menge, die unter Behandlung eine therapeutisch signifikante
Verringerung eines oder mehrerer Symptome der Krankheit erzeugt
oder die eine statistisch signifikante Verbesserung eines bekannten
klinischen Markers dieser Krankheit hervorruft. Typischer Weise
schwankt eine für
die Inhibition oder Unterdrückung
wirksame Menge der Chlorit-Lösung
zwischen etwa 0,1 ml/kg bis etwa 1,5 ml/kg, vorzugsweise etwa 0,5
ml/kg Körpergewicht
und bei einer Konzentration von etwa 40 bis etwa 80 mMol ClO2- pro
Liter bzw. vorzugsweise etwa 60 mMol ClO2- pro Liter. Ohne an eine
Theorie gebunden sein zu wollen, glauben die Anmelder, dass das
oben beschriebene Verhältnis
zwischen den Wirkungen auf die Antigen-Präsentation und den erzielten
klinischen Ergebnissen bei der Behandlung bestimmter Krankheiten
bedeutet, dass die therapeutisch wirksame Menge ein ähnliche
oder die gleiche wie die inhibitorisch bzw. unterdrückend wirksame
Menge ist.
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Vorzugsweise
wird die Chlorit-Lösung
der Erfindung etwa drei bis sieben Tage lang, vorzugsweise fünf Tage
lang einmal täglich
auf welchem Weg auch immer verabreicht, gefolgt von einer Ruheperiode
von zehn bis zwanzig Tagen, vorzugsweise vierzehn bis achtzehn Tagen
und stärker
bevorzugt sechzehn Tagen, und dies macht einen Behandlungszyklus
aus. Vorzugsweise werden die Patienten mit mehr als einem Zyklus
behandelt, stärker
bevorzugt mit mindestens drei Zyklen und am meisten bevorzugt mit
mindestens fünf
Zyklen. Der erfahrene Fachmann erkennt aber natürlich, dass auch andere Verordnungen
möglich
sind und in der Tat von Vorzug sein können. Verfahren zum Handhaben
solcher Verordnungen sind in diesem Feld gut bekannt.
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Beispielsweise
besteht eine alternative Behandlung in der einmal täglich erfolgenden
intravenösen Gabe
der stabilisierten Chlorit-Lösung
der Erfidung über
einen Zeitraum von fünf
Tagen hinweg, woran sich zwei Ruhetage (beispielsweise über das
Wochenende) und fünf
weitere aufeinander folgende Verabreichungstage anschließen, und
danach folgt ein beliebiger Ruhezeitraum zwischen einer und vier
Wochen, was zusammen einen Zyklus darstellt. Vorzugsweise werden
die Patienten mit mehr als einem Zyklus behandelt, stärker bevorzugt
mit mehr als drei. Fachleute sind in der Lage, das Schema der Verabreichung
der stabilisierten Chlorit-Lösung
der Erfindung in Abhängigkeit
von der behandelten Krankheit und der Größe des Patienten unter Verwendung
der hier angegebenen Richtlinien zu modifizieren.
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Die
Verwendung einer wässrigen
Lösung
mit einer stabilisierten Chlorit-Lösung zur Behandlung von Wunden
und Infektionen ist im Stand der Technik bekannt. Die US-Patente
Nr. 4,507,285 und 4,725,437 und
EP
0 200 157 beschreiben die Verwendung einer stabilisierten
Chlorit-Lösung
zur Stimulierung der Wundheilungsreaktion in Menschen, wie auch
zur Behandlung von Infektionen, die durch Parasiten, Pilze, Bakterien, Viren
und/oder Mycoplasmen verursacht sind. Kühne et al., Europäisches Patent
Nr. 200,156 beschreiben die Verwendung einer stabilisierten Chlorit-Lösung in
Verbindung mit Strahlentherapie zur Unterstützung bei der Reparatur von
geschädigtem,
bestrahltem Gewebe und zur Verringerung von Nebeneffekten.
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Man
nimmt an, dass die Wirkungsweise bei der Behandlung von geschädigtem und/oder
infiziertem Gewebe die Verstärkung
der „oxidative
burst"-Reaktion
von Phagocyten in Gegenwart von Bioaktivatoren, beispielsweise Häm-Verbindungen,
umfasst. Man nimmt an, dass Wundheilung und die Behandlung der genannten
Infektionen über
die Aktivierung von Makrophagen bewirkt wird, die ihrerseits dazu
dienen, Fibroblastenzellen zu aktivieren, die die Wundheilungs-Reaktion
stimulieren. Es ist anzunehmen, dass die stabilisierten Chlorit-Lösungen Makrophagen
durch Komplexierung mit den Häm-Einheiten,
die in der Makrophagen-Membran vorhanden sind, aktivieren. Nach
der Aktivierung stimulieren die Makrophagen die Fibroblastenzellen,
die ihrerseits Collagen und Endothel-Zellen produzieren, die nützlich bei
der Reparatur von geschädigtem
Gewebe sind, das seine Ursache in der Wunde oder den Infektionen
hat.
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Ohne
dass sie an irgendeine Theorie gebunden sein wollen, glauben die
Erfinder dieser Anmeldung, dass ein Makrophage durch die stabilisierte
Chlorit-Lösung
durch die nachstehende Ereignissequenz stimuliert wird. In der Gegenwart
von Häm-Verbindungen (z.
B. Hämoglobin,
Myoglobin, Peroxidasen, Cytochromen etc.), die im Serum vorhanden
sind und die außerdem
Teil der Zellmembran von phagocytischen Zellen wie Makrophagen sind,
wird die stabilisierte Chlorit-Lösung
ein sekundäres
Oxidationsmittel mit oxidativen Eigenschaften, die sich von denen
von Chlorit und Wasserstoffperoxid unterscheiden. In der Tat konnte
gezeigt werden, dass die stabilisierte Chlorit-Lösung der Erfindung signifikante
pharmakologische Unterschiede im Vergleich mit äquimolaren Chlorit-Lösungen aufweist.
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Die
vorliegenden Erfinder glauben weiterhin, dass der bekannte Wundheilungsmechnismus
der erfindungsgemäßen Chlorit-Lösung über den
Weg der Makrophagen-Aktivierung auch die phagocytische Aktivität der Makrophagen
stimuliert und vergrößert. Der
aktivierte Makrophage ist daher in die Lage versetzt, sich fremde
Antigene einzuverleiben, sie zu verdauen und zu vernichten. Die
Verwendung einer stabilisierten Chlorit-Lösung, um Makrophagen phagocytisch
zu machen, ist in der
EP 0 200
157 beschrieben.
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Vor
der vorliegenden Erfindung war es jedoch nicht bekannt, dass eine
stabilisierte Chlorit-Lösung auch
eine Antigen-spezifische Immunantwort unterdrücken bzw. verhindern kann,
während
sie zur gleichen Zeit die Aktivität von Phagocyten steigert.
Ohne an irgendeine Theorie gebunden sein zu wollen, glauben die Erfinder,
dass die stabilisierte Chlorit-Lösung
dann, wenn sie an einen Säuger
verabreicht wird, der ihrer bedarf, teilweise oder vollständig die
Antigen-Präsentation
Antigenpräsentierender
Zellen (APCs) durch Aktivierung des alternativen Makrophagen-Aktivierungs-Reaktionswegs
ver- oder behindert. In der gesamten vorliegenden Beschreibung bezeichnet
der Ausdruck „Antigen-präsentierende
Zellen" eine Zelle,
die in der Lage ist, ein Antigen zu präsentieren und eine Immunantwort
auszulösen.
Brauchbare Antigen-präsentierende
Zellen umfassen Makrophagen und dendritische Zellen. Die Inhibierung
einer Antigen-Präsentation
nach Verabreichung einer stabilisierten Chlorit-Lösung wird
von den in vitro erhobenen Daten, die in den Beispielen beschrieben
sind, gezeigt.
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Eine
typische Immunantwort umfasst die Stimulation eines Makrophagen;
die stimulierten Makrophagen präsentieren
an MHC Klasse I und Klasse II gebundene Antigene auf der Oberfläche, die
dann, wenn sie an den T-Zell-Rezeptor gekoppelt werden, T-Zellen
(typischerweise eine T-Zell-Unterklasse wie z. B. CD4- oder CD8-Zellen
oder dergleichen) dazu anregen, zu proliferieren und cytotoxische
T-Lymphocyten-Zellen (CTL-Zellen) zu bilden, die ihrerseits Zellen
töten,
die das Antigen exprimieren. Nach der Antigen-Präsentation und nach der Kopplung
mit den T-Zell-Rezeptoren sezernieren die stimulierten APCs (Makrophagen
und dergleichen) außerdem
verschiedene Cytokine, die die Proliferation der CTLs unterstützen können. Cytokine
oder Wachstumsfaktoren sind hormonartige Peptide, die von verschiedenen
Zellen erzeugt werden und in der Lage sind, die Proliferation, Reifung
und funktionelle Aktivierung bestimmter Zelltypen zu modulieren.
Vorliegend bezeichnen die Cytokine diverse Reihen bzw. Bereiche
von Wachstumsfaktoren, beispielsweise Wachstumsfaktoren der erythropoietischen
Zellen (z. B. Erythropoietin, Kolonie-stimulierende Faktoren und
Interleukine), Wachstumsfaktoren des Nervensystems (z. B. Glia-Wachstumsfaktor
und Nervenwachstums-Faktor), meistens mesenchymale Wachstumsfaktoren
(z. B. epidermaler Wachstumsfaktor), so genannter „Platelet-derived growth
factor" (PDGF) und
Fibroblasten-Wachstumsfaktor I, II und III, einschließlich von
Interferonen.
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Es
sollte klar sein, dass verschiedene Cytokine an der Induktion von
Zelldifferenzierung und -reifung beteiligt sein können und
dass Cytokine andere biologische Funktionen haben können. Im
Falle von IL-1 kann es verschiedene Formen geben, beispielsweise
IL-1-α und
IL-1-β,
die nichtsdestotrotz ein ähnliches
Spektrum der biologischen Aktivität aufzuweisen scheinen. Diejenigen
Cytokine, die hauptsächlich
an die Induktion von Zelldifferenzierung und -reifung myeloischer
und möglicher
anderer erythropoietischer Zellen geknüpft sind, umfassen unter anderem
IL-1, G-CSF, M-CSF, GM-CSF, Multi-CSF (IL 3) und IL-2 (T-Zell-Wachstumsfaktor, TCGF).
IL-1 scheint seine Wirkungen hauptsächlich auf myeloische Zellen
zu richten, IL-2 wirkt hauptsächlich auf
T-Zellen ein, IL-3 wirkt auf multiple Lymphocyten-Vorläufer, G-CSF
wirkt hauptsächlich
auf Granulocyten und myeloische Zellen, M-CSF wirkt hauptsächlich auf
Makrophagen-Zellen,
GM-CSF wirkt sowohl auf Granulocyten als auch auf Makrophagen. Andere
Wachstumsfaktoren wirken auf unreife Plättchen-Zellen (Thrombocyten),
erythroride Zellen und dergleichen.
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Wie
in 1 gezeigt, läuft üblicherweise
die nachstehende Ereignisreihenfolge ab, wenn einem Patienten mit
einem normalen oder unbeeinträchtigten
Immunsystem ein Antigen präsentiert
wird. Diesen Mechanismus kann man auf der linken Seite der 1 sehen, der mit "Immunantwort" bezeichnet ist.
Das Antigen (oder der fremde Körper)
wird in Vesikeln in den Makrophagen eingeschlossen, der das fremde
Material in kleinere antigene Peptide zerstückelt. Ein MHC-Molekül der Klasse
II transportiert eines der kleineren Antigen-Peptide auf die Oberfläche des
Makrophagen, wo es einem T-Zell-Rezeptor
(TCR) präsentiert
wird. Die Bindung mit dem Zell-Rezeptor löst die Freisetzung von aktivierenden
Faktoren und Cytokinen wie IL-1, TNF etc. aus, was die Selbstverteidigung
des Makrophagen wiederherstellt und die intrazelluläre Abtötung des fremden
Körpers
beschleunigt. Wenn eine Anbindung nicht stattfindet, werden die
Aktivierungsfaktoren nicht freigesetzt, und der Makrophage kann
das fremde Material nicht in kleinere Peptide auftrennen. Der Ausdruck "Antigen-Präsentation" bezeichnet daher
so, wie er in der vorliegenden Beschreibung verwendet wird, den Prozess
der Präsentation
eines fremden Antigens, der an ein MHC-Molekül der Klasse II auf der Oberfläche einer
APC kopiert wurde, gefolgt von einer anschließenden Bindung mit einem TCR.
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Wie
oben beschrieben ist davon auszugehen, dass der alternative Makrophagen-Aktivierungs-Reaktionsweg
als wichtiger Modulator der proinflammatorischen Makrophagenantwort
fungiert, und man nimmt an, dass alternativ aktivierte Makrophagen
eine Schlüsselrolle
bei der Verringerung von Entzündungen
in allergischen Erkrankungen und Autoimmunerkrankungen spielt. Ohne
an irgendeine Theorie gebunden sein zu wollen, glauben die Erfinder,
dass einer der Mechanismen, über
die die Verabreichung einer stabilisierten Chlorit-Lösung Einfluss
auf die Verhinderung und/oder Inhibierung von Antigen-Präsentation
nimmt, über
die Aktivierung des alternativen Makrophagen-Aktivierungs-Reaktionswegs
erfolgt. Es ist in der Tat bemerkenswert, dass der Zeitraum der
Suppression einer Antigen-Präsentation
durch eine stabilisierte Chlorit-Lösung, der, soweit erkennbar,
tage- bis wochenlang dauert, ohne dass das Medikament weiterhin
verabreicht werden müsste,
eine enge Parallelität
zu der Dauer der Expression von MIP-4 in alternativ aktivierten
Makrophagen zeigt, die ebenfalls über einen längeren Zeitraum hinweg erhöht bleibt.
Dieser längere
Zeitraum der MIP-4-Expression zeigt, dass die Makrophagen auch aktiviert
bleiben und über
den gesamten Zeitraum der Aktivierung hinweg eine entzündungshemmende
Rolle spielen können.
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Zuvor
bekannte Therapien zur Verhinderung einer T-Zell-Proliferation wirkten
typischerweise auf cytotoxische T-Zellen nach einer Cytokin-Stimulation.
Beispielsweise nimmt man an, dass Cyclosporin A auf den cytotoxischen
T-Lymphocyten einwirkt, der unten links in 1 gezeigt ist, und damit eine T-Zell-Proliferation verhindert.
An diesem Punkt hat die APC jedoch bereits Cytokine freigesetzt,
die eine CTL-Proliferation unterstützen könnten. Dementsprechend muss
eine signifikante Menge dieses Medikaments verabreicht werden, um
die CTL-Proliferation zu verhindern. Es gibt jedoch keine anderen
Verfahren zur Verhinderung einer Immunantwort, in denen die APCs
oder TCRs auf eine Weise behindert würden, die die Antigen-Präsentations-Wechselwirkung
zwischen der APC und der T-Zelle teilweise oder vollständig unterbricht.
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Patienten,
die an Autoimmun-Erkrankungen und Krankheiten leiden, die durch
eine unangemessene Immunantwort verursacht werden, beispielsweise
an Myasthenia gravis, systemischem Lupus erythematodes, Serumkrankheit,
Diabetes Typ I, rheumatoider Arthritis, juveniler rheumatoide Arthritis,
rheumatischem Fieber, Sjörgen
Syndrom, systemischer Sclerose, Spondylarthropathien, Lyme-Krankheit,
Sarkoidose, Autoimmun-Hämolyse,
Autoimmun-Hepatitis, Autoimmun-Neutropenie, pluriglandulärer Autoimmun-Erkrankung,
autoimmuner Schilddrüsenerkrankung,
Multipler Sclerose, entzündlicher
Darmerkrankung, Colitis, Morbus Crohn, chronischem Ermüdungssyndrom
(CFS) und dergleichen, leiden, weil die Immunantwort unangemessen
ist. Chronische obstruktive Lungenerkrankung (COPD) kann ebenfalls
bis zu einem gewissen Grad eine Autoimmun-Ätiologie haben, zumindest bei
manchen Patienten. Bei einer Autoimmun-Antwort produziert der Körper des
Patienten zu viele CTLs oder andere Cytokine, die sich gegen die
körpereigenen
gesunden Zellen richten und diese zerstören. In mit Organen oder Geweben
transplantierten Patienten tritt eine unangemessene Immunantwort
auf, weil das Immunsystem die Antigene des transplantierten Organs
oder des transplantierten Gewebes als fremd erkennt und demzufolge
zerstört.
Dies führt
zur Transplantat-Abstoßung.
In ähnlicher Weise
können
mit Organen und Geweben transplantierte Patienten eine Wirt-Transplantat-Reaktion
entwickeln, bei der das Immunsystem des transplantierten Organs
oder Gewebes das Antigen des Wirts als fremd erkennt und zerstört. Dies
führt zur
Wirt-Transplantat-Abstoßungserkrankung.
Andere unangemessene Immunantworten werden bei allergischem Asthma,
allergischer Rhinitis und atopischer Dermatitis beobachtet.
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Darüber hinaus
sind auch Krankheiten, die Symptome einer chronischen Entzündung entwickeln,
von einer unangemessenen Immunantwort begleitet, charakterisiert
durch übermäßige Makrophagen-Aktivierung. Beispielsweise
ist an einer gesunden Reaktion auf eine Gewebeverletzung, beispielsweise
eine physische Wunde, oder auf die Invasion durch pathogene Organismen
wie Bakterien oder Viren die Aktivierung von Makrophagen (über den „konventionellen", proinflammatorischen
Weg) beteiligt und führt
zu einer Entzündungsreaktion.
Diese Reaktion kann jedoch in unangemessener Weise „überschießen", was zu chronischer
Entzündung
führt,
wenn die proinflammatorische Immunantwort nicht unterdrückt werden
kann. Krankheiten wie Hepatitis B und C, chronische Hepatitis und
Manifestationen von COPD wie obstruktive Bronchitis und Emphysem,
die offensichtlich dadurch verursacht werden, dass die Gewebe einem
unspezifischen irritierenden Agens für die Bronchien und die Lunge
ausgesetzt sind, sind durch chronische Entzündungen (der Leber bei Hepatitis
und des Lungengewebes bei COPD) charakterisiert, die durch übermäßige Makrophagen-Aktivierung induziert
werden.
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Konventionelle
Therapien für
Autoimmun-Erkrankungen wie systemischen Lupus erythematodes und Transplantat-Abstoßung erfordern
die Anwendung von cytotoxischen Agentien, insbesondere von solchen,
die das lymphoide System angreifen (und darin insbesondere die Proliferation
von T-Lymphocyten inhibieren). Diese cytotoxischen Medikamente sind
denjenigen ähnlich,
die häufig
bei der Krebs-Chemotherapie
eingesetzt werden, und haben gut bekannte myeloische und andere
erythropoietische Nebeneffekte. Zusätzlich zu diesen Mitteln hat
man spezifische Antikörper
gegen lymphoide Zellen, insbesondere gegen T-Zellen, als Immunsuppressiva
eingesetzt. So beschrieben z. B. Uchiyama et al. (J. Immunol. 126:
1393 und 1398 (1981)) einen monoklonalen anti-Tac-Antikörper, der
den menschlichen IL-2-Rezeptor aktivierter T-Zellen spezifisch bindet
und der mit cytotoxischen Mitteln wie Medikamenten, Toxinen oder
Radioisotopen konjugiert werden kann, um eine relativ selektive
Abtötung
solcher Zellen, die an der Organabstoßung beteiligt sind, zu bewirken. Solche
Antikörper
können
mit β- oder α-emittierenden
Radioisotopen konjugiert und einem Patienten verabreicht werden,
bevor die Organtransplantation vorgenommen wird, und bei Bedarf
auch danach. Die wässrige Lösung, die
eine stabilisierte Chlorit-Lösung
enthält,
kann anstelle der genannten Mittel eingesetzt werden. Alternativ
kann eine stabilisierte Chlorit-Lösung in Kombination mit den üblichen
immunsuppressiven Mitteln verwendet werden.
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Die
Verabreichung einer wässrigen
Lösung,
die eine stabilisierte Chlorit-Lösung
enthält,
an einen Säuger
inhibiert die Antigen-spezifische Immunantwort, ohne das Immunsystem
vollständig
zu beeinträchtigen,
da die Lösung
auch die Wirkung hat, die phagocytische Aktivität zu steigern. Die vorliegende
Erfindung umfasst demzufolge Verfahren zum Behandeln von Autoimmun-Erkrankungen,
zum Verhindern der Abstoßung
von Organ- oder Gewebetransplantaten und von septischem Schock als
Ergebnis davon, und zum Reduzieren einer unangemessenen Immunantwort
wie z. B. einer übermäßigen entzündlichen
und allergischen Reaktion. Da andere Verfahren zur Behandlung dieser
Krankheiten bereits bekannt sind, sind die Fachleute auf diesem
Gebiet in der Lage, die bekannten Techniken durch Verabreichen einer
die Inhibition bewirkenden Menge einer wässrigen Lösung, die eine stabilisierte
Chlorit-Lösung
enthält,
unter Nutzung der hier vorgegebenen Richtlinien zu modifizieren.
Beispielsweise sind Fachleute in der Lage, ein Behandlungsschema
zur Behandlung einer jeder der vorgenannten Krankheiten unter Verwendung
der erfindungsgemäßen Chlorit-Lösung aufzustellen,
indem sie die Dosis-Menge, die Häufigkeit
der Verabreichung oder die Art der Verabreichung variieren.
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Eine
bevorzugte Ausgestaltung der Behandlung gemäß der Erfindung ist die Verabreichung
einer wässrigen
Lösung
eines Produktes, das als „Tetrachlordecasauerstoff-Anion-Komplex" ("tetrachlorodecaoxygen
anion complex"),
der üblicher
Weise mit „TCDO" abgekürzt wird,
an ein dessen bedürfendes
Säuger-Lebewesen. Diese
Substanz kann unter Einsatz der Verfahren hergestellt werden, die
in Beispiel 1 des US-Patents Nr. 4,507,285 ("das '285-Patent") beschrieben sind,
und sie ist eine wasserklare Flüssigkeit,
die mit Alkoholen mischbar ist und einen Schmelzpunkt von –3°C besitzt.
Das Raman-Spektrum zeigt Banden bei 403, 802 (Chlorit) und 1562
cm–1 (aktivierter
Sauerstoff). Der Fachmann versteht, dass jede beliebige chemisch stabilisierte
Chlorit-Lösung
in den Verfahren der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden kann
und dass der Rahmen der Erfindung nicht auf das Produkt beschränkt ist,
dass im '285-Patent
beschrieben ist.
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Die
vorliegende Erfindung, nun auf diese Weise allgemein beschrieben,
wird unter Bezugnahme auf die nachstehenden Beispiele leichter verständlich,
die ausschließlich
zum Zwecke der Erläuterung
vorgesehen sind und die vorliegende Erfindung nicht beschränken sollen.
In den Beispielen bezeichnet "WF10" eine wässrige stabilisierte
Chlorit-Lösung.
-
Beispiel 1
-
In
diesem Beispiel und den folgenden Beispielen 2 bis 4 können Einzelheiten
im Hinblick auf die zur Durchführung
dieser Beispiele eingesetzten Methoden in Fagnoni et al., Immunology,
85: 467–74
(1995) gefunden werden. Dieses Beispiel beleuchtet zusammen mit
den sich anschließenden
Beispielen 2 bis 4 die Rolle einer stabilisierten Chlorit-Lösung bei
der Verhinderung einer Co-Stimulation, die durch dendritische Zellen mediiert
wird.
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Wirkung von WF10 auf die
mit dendritischen Zellen (DC) stimulierte allogene MLR
-
Dendritische
Zellen, T-Zellen und Monozyten wurden auf die bei Fagnoni et al.
beschriebene Weise erhalten. Um die Wirkungen von WF10 auf DC-abhängige T-Zell-Aktivierung zu bewerten,
wurden frisch isolierte CD4+-T-Zellen in
der Gegenwart oder Abwesenheit von WF10 mit allogener MLR aktiviert.
Gereinigte ruhende CD4+-T-Zellen (5–10 × 104/Vertiefung) wurden mit bestrahlten (25
Gy) allogeen DC auf Platten kultiviert, die 96 Vertiefungen mit
einem U-förmigen
Boden, enthaltend 200 μl
vollständiges
Medium, aufwiesen. Die Kulturen wurden fünf Tage lang bei 37°, 8% CO2 in befeuchteter Luft gehalten. Die Kulturen
wurden 19 Stunden vor der Ernte mit 1 μCi [3H]Thymidin
(6 bis 7 Ci/mm, New England Nuclear, Boston MA) gepulst. Die Inkorporierung
des [3H]Thymidins durch proliferierende
Zellen wurde in einem β-Scintillationszähler gemessen.
WF10 wurde zu den DC-stimulierten allo-MLR DC's gegeben und etwa 3 Minuten lang bei
4° inkubiert,
bevor die CD4+-T-Zellen zugegeben wurden.
Die Anzahl der proliferierten T-Zellen für Proben, die kein WF10 enthielten, und
für Proben
unter Verwendung von WF10 sind in 2 gezeigt.
Die Ergebnisse in
-
2 repräsentieren den Mittelwert ± SEM von
vierfachen Kulturen, und die Daten sind repräsentativ für vier Experimente.
-
Wie
in 2 gezeigt, wurde
die Reaktion der CD4+-T-Zellen auf die DC
stimulierte allogene MLR in dosisabhängiger Weise durch WF10 inhibiert.
Das WF10 wurde verabreicht, indem WF10 dem Kulturmedium zur Zeit
0 in Dosen von 25 μg/ml
oder 50 μg/ml
zugesetzt wurde. Wie man in 2 sehen
kann, blieb die Anzahl der CPM + SE (Einzelimpulse pro Minute +
Standardabweichung) im Wesentlichen gleich, obwohl die Anzahl der
dendritischen Zellen (DC) pro Vertiefung angestiegen war, wobei
der größte Inhibierungsgrad
mit WF10/1600 auftrat. Der Ausdruck WF10/Zahl bezeichnet die jeweilige
Verdünnung
von WF10 und gibt die Menge von WF10 pro ml Lösung an. Beispielsweise bezeichnet
WF10/1600 eine verdünnte
Lösung
von WF10 mit 1 ml WF10 pro 1600 ml Lösung.
-
Beispiel 2
-
Wirkung von WF10 auf Monozoten-stimulierte
allogene MLR
-
Beispiel
1 wurde wiederholt mit der Änderung,
dass adhärente
Monozyten, erhalten gemäß Fagnoni et
al., anstelle von DC eingesetzt wurden. Die Ergebnisse sind in 3 gezeigt und zeigen, dass
die Verabreichung von WF10 die Wirkung hatte; die Proliferation
von CD4+-T-Zellen aus MLR-stimulierten Monozyten zu
inhibieren. In der Tat hatte die stabilisierte Chlorit-Lösung bei
der Verabreichung von WF10/1600 die Wirkung, die Proliferation von
CD4+-T-Zellen aus Monozyten, die mit allogener
MLR stimuliert worden waren, vollständig zu inhibieren, trotz gestiegener
Konzentration an Monozyten pro Vertiefung.
-
Die
Ergebnisse der Beispiele 1 und 2 zeigen daher, dass WF10 die Wirkung
besitzt, die Proliferation von CD4+-T-Zellen
aus DCs oder Monozyten, die mit allogener MLR stimuliert waren,
zu inhibieren.
-
Beispiel 3
-
Die
Beispiele 3 und 4 wurden durchgeführt, um die Wirkung von WF10
auf die Inhibition einer Antigen-induzierten Proliferation von T-Zellen
bei Verwendung verschiedener Antigene zu bestimmen. In diesem Beispiel
wurden gereinigte ruhende CD4+-T-Zellen
(5–10 × 104/Vertiefung) mit bestrahlten (25 Gy) allogenen DCs
auf Platten kultiviert, die 96 Vertiefungen mit einem U-förmigen Boden,
enthaltend 200 μl
vollständiges Medium,
aufwiesen. Die Kulturen wurden 6 Tage lang bei 37°, 8% CO2 in befeuchteter Luft gehalten. Die Kulturen
wurden 19 Stunden vor der Ernte mit 1 μCi [3H]Thymidin
(6–7 Ci/mm,
New England Nuclear, Boston MA) gepulst. Die Inkorporierung des
[3H]Thymidins durch proliferierende Zellen
wurde in einem β-Scintillationszähler gemessen.
-
Lösliches
Keyhole Limpet Hämocyanin
(KLH) und Tetanus-Toxoid (TT) wurden zu autologen DCs gegeben. Messungen
wurden für
keine Zugabe von WF10, Zugabe von WF10/200 und WF10/800 (was eine
Verabreichung von WF10 zum Kulturmedium zum Zeitpunkt 0 von 0,1
ml/200 ml Lösung
bzw. 1 ml/800 ml Lösung darstellt)
durchgeführt,
um die Proliferation von CD4+-T-Zellen zu
bestimmen, wenn kein Antigen, TT, KLH25 (25 μg/ml) und KLH50 (50 μg/ml) durch
die DCs präsentiert
wurden. Die Anzahl an proliferierten T-Zellen für Proben, in denen kein WF10
eingesetzt wurde, und für
Proben unter Verwendung von WF10 sind in 4 dargestellt. Die Ergebnisse in 4 zeigen den Mittelwert ± SEM von
vierfachen Kulturen, und die Daten sind repräsentativ für vier Experimente.
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Wie
in 4 gezeigt, trat eine
signifikante Proliferation von CD4+-T-Zellen
auf, wenn DCs die löslichen Antigene
KLH und TT präsentierten.
Die Verabreichung von WF10 inhibierte jedoch beinahe vollständig die Proliferation
von CD4+-T-Zellen, wenn entweder KLH oder
TT von den DCs präsentiert
wurden.
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Beispiel 4
-
Beispiel
3 wurde wiederholt, mit der Änderung,
dass Monozyten anstelle von DCs für die Antigen-Präsentation
verwendet wurden. Zusätzlich
wurde WF10 in den folgenden Abstufungen WF10/200, WF10/400, WF10/800
und WF10/1600 verabreicht. Die Ergebnisse sind in 5 gezeigt. Wie in 5 dargestellt, gab es eine signifikante
Proliferation von CD4+-T-Zellen, wenn Monozyten
die löslichen
Antigen KLH und TT präsentierten.
Die Gabe von WF10 inhibierte jedoch beinahe vollständig die
Proliferation von CD4+-T-Zellen, wenn entweder
KLH oder TT von Monozyten präsentiert
wurden.
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Die
Ergebnisse, die man durch die Gabe einer wässrigen Lösung mit einer stabilisierten
Chlorit-Lösung
erzielte, zeigen, dass es möglich
ist, eine Antigenspezifische Immunantwort zu inhibieren. Es ist
zuvor berichtet worden, dass die Gabe einer wässrigen Lösung mit einer stabilisierten
Chlorit-Lösung
wirksam die Phagocytose-Aktivität vergrößert. Daher
ist es nun möglich,
durch Verabreichung nur eines Medikaments eine Art der Immunantwort
(Antigen-Präsentation
und Proliferation von T-Zellen) zu inhibieren, während gleichzeitig eine andere
Art der Immunantwort (Phagocytose) gesteigert wird.
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Beispiel 5
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Eine
Phase 2 Studie wurde am San Francisco General Hospital durchgeführt. Die
Studie bezog 18 Patienten in einer Offenmarkierungs-Pathogenese-Studie
von WF10 ein. Patienten erhielten eine Woche lang einstündige Infusionen
von WF10, woran sich eine zweiwöchige
Ruheperiode anschloss. In der dritten Woche erhielten die Patienten
wiederum täglich
eine Woche lang einstündige
Infusionen von WF10, woran sich eine zweiwöchige Ruheperiode anschloss.
Die untersuchten Parameter umfassten Messungen der Makrophagen-Aktivierung/Funktion
der immunologischen Aktivierung und die HIV-Viruslast. RBC Hämolyse-Bewertungsstudien
umfassten 51 Cr-RBC Überlebensstudien,
die mit Veränderungen
in Hämoglobin,
Haptoglobin und bei den Werten für
die Reticulocyten verglichen wurden.
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Bei
keinem der 18 Patienten stellte man Nebenwirkungen fest. Die Daten
von acht der Patienten wurden gesammelt, und die Ergebnisse sind
unten in einer Tabelle zusammengefasst und in den 6 bis 13 dargestellt.
Es schien akute Anstiege in den folgenden Parametern zu geben, gemessen
mit Hilfe von Durchfluss-Cytometrie (FACSCAN, wie beispielsweise
von Becton-Dickinson empfohlen) im Verhältnis zur Medikamentenverabreichung,
Veränderungen,
die im allgemeinen innerhalb von zwei Wochen der Medikamentenverabreichung
nahe zu ihrer Basislinie zurückkehrten:
CD-4, CD-8, CD14+/CD69+,
CD14+-Streustrahlung, CD20/DR+-Zellen.
Verschiedene Werte schienen ganz allgemein über die Studie hinweg anzusteigen,
ohne am Ende der Studie einen klaren Abwärtstrend zu zeigen, und könnten durch
WF10 induzierte Langzeitveränderungen
darstellen. Diese umfassen einen Anstieg des Makrophagen-Phagocytose-Index' und einen Anstieg der
T-Zell-Untergruppe CD3+/CD8+/CD28–.
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Starke
Abwärtstrends
wurden in den folgenden Kategorien festgestellt: Sekretion von intrazellulärem Makrophagen-TNF-α und eine
Abnahme der Anzahl zirkulierender CD14+/DR+-Zellen. Es ist berichtet worden, dass eine
Immun-Paralyse entsteht, wenn die Anzahl von zirkulierenden CD14+/DR+-Zellen in einem
solchen Ausmaß abnimmt,
dass ein Schwellenwert erreicht wird. Keine sichtbaren Änderungen
wurden bei den T-Zell-PHA-Aktivierungswerten
oder der HIV-Last, gemessen durch den HIV bDNA-Test, festgestellt
(die meisten der Patienten hatten über die gesamte Studie hinweg
kein detektierbares HIV). Ergebnisse der RBC-Überlebensstudien zeigten keine
Evidenz für
Hämolyse
als Antwort auf die Behandlung.
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Wie
in 6 zu sehen, führt die
Verabreichung von WF10 zu einem Anstieg der CD14+/CD69+-Zellen, wobei direkt nach der Infusion
dramatische Anstiege zu beobachten waren. 7 zeigt eine Abnahme der CD14+/TNF-Sekretion nach der Verabreichung von
WF10, was anzeigt, dass eine stabilisierte Chlorit-Lösung die
Sekretion des Tumor-Necrose-Faktors Cytokin wirksam verringert.
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Die 8 und 9 zeigen, dass die Verabreichung von
WF10 an Patienten in vivo zu einem stetigen Anstieg in der Zahl
der CD3+/CD8+-Zellen
wie auch zu einem stetigen Anstieg der Zahlen der CD+/CD8+/CD28–-T-Zellen führt. Die
obigen in vitro erhobenen Daten zeigen eine Inhibition der Antigen-Präsentation
bei der Verwendung von CD4+-T-Zellen, und
die 8 und 9 zeigen einen Anstieg in
der Anzahl der zirkulierenden CD28–-T-Zellen
(CD3+-T-Zellen). 10 zeigt einen Anstieg des Phagocytose-Index' nach Verabreichung
von WF10. 11 zeigt eine
Abnahme der Immunfunktion nach Verabreichung von WF10 anhand der
Abnahme der CD14+/DR+-Zellen. Die Erfinder
glauben daher, dass die erfindungsgemäße stabilisierte Chlorit-Lösung in der Lage ist, die Phagocytose
nach oben zu regulieren, während
gleichzeitig die Zell-mediierte und humorale Immunantwort nach unten
reguliert oder supprimiert wird.
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Die
in der unten stehenden Tabelle aufgeführten Ergebnisse fassen die
Daten von 15 Patienten zusammen und zeigen die Veränderungen
der verschiedenen gemessenen Parameter zwischen dem achten Tag und
dem 47sten Tag der Behandlung. Der achte Tag stellt den ersten Tag
der WF10-Verabreichung dar, da die ersten sieben Tage der Patientenbeurteilung
gewidmet waren.
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Diese
Daten zeigen, dass die in vivo erfolgende Verabreichung von WF10
an Menschen einen Anstieg in der Produktion der CD28–-Untergruppe
von CD8+-T-Zellen bewirkt. Die Daten zeigen
auch einen Anstieg der Makrophagen-Aktivierung, der zu Phagocytose
führt.
Die Daten zeigen weiterhin kein Anzeichen für RBC-Hämolyse. Wenn man einen Verknüpfung mit
den in vitro erhaltenen Studien herstellt, die die Inhibierung der
Antigen-Präsentation
für CD4+-Zellen zeigen, kann angenommen werden,
dass die Verabreichung von WF10 in vivo zu einer Inhibition und/oder
Unterbindung der Antigen-Präsentation
in APCs führt
und außerdem
die Makrophagen-Aktivierung stimuliert, was zu einer gesteigerten
Phagocytose führt.
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Beispiel 6
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Basierend
auf den oben gezeigten in vivo Daten hat die Verabreichung von WF10
eine konsistente Regulation von CD14+/DR+-Zellen nach unten gezeigt, die statistische
Signifikanz erreicht. Darüber
hinaus hat die Verabreichung von WF10 in vivo eine Gesamtverringerung
der CD3+/CD8+/CD28+-Zellen und signifikant angestiegene Werte
der CD3+/CD8+/CD28–-Zellen
mit lang anhaltender Wirkung gezeigt. Die oben angegebenen in vitro
erhobenen Daten zeigen auch, dass WF10 wirksam die Antigen-Präsentation
inhibiert und/oder verhindert. Diese verringerte Antigen-Präsentation
kann kritisch bei der Inhibierung einer lymphoproliferativen Erkrankung
und insbesondere bei der Inhibierung des B-Zell-Lymphoms sein, und
deshalb ist zu erwarten, dass die WF10-Therapie bei der Behandlung von Lymphomen
wirksam ist. In Übereinstimmung
mit dieser Erwartung reagierte im Falle eines einzelnen Patienten,
der an einem B-Zell- Lymphom
litt, dieser Patient auf die WF10-Therapie mit einer bemerkenswerten
Verringerung der Tumorgröße ohne
Rezidiv bis zum heutigen Tage.
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Erwachsene
Patienten mit follikulärem
Lymphom eines niedrigen Grades werden basierend auf ihrem Fehlen
einer Teilnahme an laufenden therapeutischen Maßnahmen ausgewählt. 15
Patienten mit Lymphknoten > 1
cm im Durchmesser an der Basislinie, bestätigt durch CT-Messung, werden
in eine offen markierte, einarmige, einzentrische Studie eingebunden
werden. Die Patienten werden periodisch von den Tagen 1 bis 5 (Woche
1) und den Tagen 8 bis 12 (Woche 2) Infusionen von WF10 mit 0,5
ml/kg erhalten. Wenn (nach etwa 14 Tagen) die Auswahl-Bewertungen
vollständig
sind, werden auswählbare
Patienten in Woche 0 an einer Vorstudien-Visite teilnehmen, um die
Basisdaten aufzunehmen.
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Die
Untersuchungskriterien umfassen folgendes:
männliche
oder weibliche Patienten mit einem Alter über 18 Jahren;
histologisch
bestätigtes
follikuläres
Lymphom;
messbare Erkrankung, definiert dadurch, dass sie Lymphknoten > 1 cm im Durchmesser,
gemessen durch CT, haben;
adäquate Nierenfunktion, dokumentiert
durch ein Serum-Creatinin kleiner dem 2-fachen des Normwerts gemäß ULN;
adäquate Leberfunktion,
dokumentiert durch ein Serum-Bilirubin kleiner als oder gleich 1,5
mg/dl und SGOT (AST) oder SGPT (ALT) kleiner dem 5-fachen des oberen
Grenzwerts des Normbereichs;
schriftliche Zustimmung nach Information,
an dieser Studie teilzunehmen, und Einwilligung, sich allen Verfahren
und terminierten Visiten zu unterziehen;
Hämoglobin > 9,0 g/dl für Frauen und > 10,0 g/dl für Männer;
Anzahl
der Blutplättchen > 75000/mm2;
und
Anzahl der absoluten Neutrophilen > 750/mm2.
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WF10
soll in einer Dosierung von 0,5 ml pro kg Körpergewicht, verdünnt in 250
bis 500 ml normale Kochsalzlösung
angewendet werden, verabreicht durch eine einstündige intravenöse Infusion.
CT-Messungen sollen in Woche 0, am Tag 15, am Tag 30 und am Tag
45 vorgenommen werden, um die Tumorgröße zu bestimmen. Ein Nachbeobachtungs-Zeitraum
soll drei Monate lang dauern und abschließende CT-Messungen an Tag 90
umfassen.
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CT-Messungen
ergeben, dass die Verabreichung von WF10 zu einer Verringerung der
Lymphknotengröße führt. Die
Patienten zeigen auch einen Anstieg an CD3+/CD8+/CD28–, einen Anstieg an CD14+/DR+ und einen Anstieg
der CD40 T-Zell-Untergruppen.
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Nachdem
die Erfindung im einzelnen und unter Bezugnahme auf die Beispiele
und auf ganz besonders bevorzugte Ausführungsformen beschrieben wurde,
ist es den Fachleuten klar, dass an der Erfindung verschiedene Veränderungen
vorgenommen werden können,
ohne von ihrem Geist und Umfang abzuweichen. Alle oben genannten
Dokumente sind durch die Bezugnahme einbezogen. Die Beschreibung
der US provisional application 60/060,953, eingereicht am 6. Oktober
1997, für
die das Recht gemäß 35 USC § 119 in
Anspruch genommen wurde, ist ausdrücklich in ihrer Gesamtheit
durch die Bezugnahme einbezogen.